Komplett neu renoviertes tolles 1- Zimmer- Ferienapartment (37m2 für 1 bis 2 Personen) mit Südterrasse und wunderschönem Blick in die Berge.
Ankommen und sich wohl fühlen.
Die Wanderwege und Loipen durch die Wiesen beginnen in unmittelbarer Nähe der Wohnung. Trotz absolut ruhiger Lage erreichen Sie in nur wenigen Gehminuten den Ortskern oder die Nebelhorn-Talstation. Eine Bushaltestelle, von der aus alle Nahziele in Oberstdorf und dem Kleinen Walsertal erreicht werden können, liegt nur wenige Gehminuten entfernt.
Dieses stilvoll eingerichtete Apartment vereint die gelungene Kombination aus modernen Wohnmöbeln mit dem Allgäuer Stil. Es ist mit allem ausgestattet, was für einen erholsamen Urlaub erforderlich ist:
Als ausgebildeter Bergwanderführer steht Ihnen Herr Bergner gerne zur Verfügung.
Die Wohnung Nr. 5, Wannackerstr. 8 in Oberstdorf kann gebucht werden:
Auf der Oberstdorf-Webseite:
https://www.oberstdorf.de/partner/
bergner-guenther-stefanie.html
Der Deutsche Tourismusverband hat die für Ein-Raum-Wohnungen maximale Bewertung von drei Sternen bis September 2019 vergeben.
Es ist für uns eine Verpflichtung, diesen Status entsprechend der Prüfkriterien des DTV weiterhin zu garantieren.
Liebe Gäste,
wer Ruhe und Erholung sucht und gerne wandert, kommt auch im November auf seine Kosten. In den letzten Jahren hat sich der November als sehr guter Wandermonat etabliert.
Einige Geschäfte und Restaurants sind auch im November geöffnet.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mietbedingungen für unsere Ferienwohnung
Bankverbindung:
Stefanie und Günther Bergner
HypoVereinsbank Oberstdorf
IBAN: DE28 7332 1177 0027 2956 81
BIC : HYVEDEMM567
Nutzungsvereinbarung zwischen BERGnerWANDERN - Ferienwohnungvermietung und dem Gast über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN in der Ferienwohnung, Wannackerstr. 8/5 in Oberstdorf.
1.Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.